Kontrolle & Bußgeldverfahren
Ob am Straßenrand oder im Betrieb: Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird regelmäßig geprüft. Seit dem Mobilitätspaket müssen Fahrer die Aufzeichnungen von 56 Tagen vorlegen können. Diese Seite erklärt, wer kontrolliert, was mitzuführen ist und wie ein Bußgeldverfahren abläuft.
→ Zum kostenlosen LenkzeitrechnerWer kontrolliert — und wo?
| Art | Wer | Wo |
|---|
| Straßenkontrolle | Polizei, BALM (früher BAG) | am Fahrbahnrand, auf Rastplätzen, an festen Kontrollstellen |
| Betriebskontrolle | BALM, Landesbehörden | am Unternehmenssitz, Einsicht in gespeicherte Daten |
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) — bis Anfang 2023 als Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bekannt — ist die zentrale Bundesbehörde für die Überwachung des Güterkraftverkehrs. Kontrolliert wird risikoorientiert: Unternehmen mit auffälliger Verstoßhistorie werden häufiger geprüft.
Die 56-Tage-Mitführungspflicht
Seit dem 31. Dezember 2024 müssen Fahrer bei einer Kontrolle die Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgehenden 56 Kalendertage vorlegen können. Vorher waren es 28 Tage — das Mobilitätspaket hat den Zeitraum verdoppelt.
Konkret vorzuweisen sind je nach Fahrzeug und Zeitraum:
- Fahrerkarte mit den gespeicherten Aktivitäten (digitaler Tachograph).
- Manuelle Nachträge und Ausdrucke für Zeiten ohne Fahrzeugbewegung oder bei technischen Störungen.
- Schaublätter für Zeiträume mit analogem Fahrtenschreiber (bei älteren Fahrzeugen).
- Nachweise über fahrfreie Tage, Urlaub oder Krankheit, soweit relevant.
Fehlende oder unvollständige Nachweise sind selbst dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Lenkzeiten korrekt eingehalten wurden. Mehr zum Gerät auf der Seite Digitaler Tachograph.
Aufbewahrung: Pflichten des Unternehmens
Auch der Betrieb steht in der Pflicht. Die Daten müssen regelmäßig ausgelesen und archiviert werden:
| Quelle | Auslesen spätestens | Aufbewahren |
|---|
| Fahrerkarte | alle 28 Tage | mind. 1 Jahr |
| Massenspeicher (Fahrzeug) | alle 90 Tage | mind. 1 Jahr |
Kommt ein Unternehmen diesen Pflichten nicht nach, drohen eigene Bußgelder — unabhängig davon, ob der Fahrer korrekt gefahren ist. Zusätzlich verlangt das Arbeitszeitrecht teils längere Aufbewahrungsfristen.
Ablauf eines Bußgeldverfahrens
- 1. Feststellung. Bei der Kontrolle wird der Verstoß dokumentiert; kleinere Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld vor Ort erledigt werden.
- 2. Anhörung. Bei größeren Verstößen erhält der Betroffene einen Anhörungsbogen und kann sich äußern.
- 3. Bußgeldbescheid. Die Behörde setzt das Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog fest — häufig gegen Fahrer und Unternehmer zugleich.
- 4. Einspruch. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden; danach entscheidet gegebenenfalls das Amtsgericht.
Manipulation ist kein Kavaliersdelikt: Der Einsatz von Magneten, manipulierten Kabeln oder Fremdgeräten am Tachographen führt zu erheblichen Bußgeldern und kann als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt werden. Die konkreten Beträge finden Sie im Bußgeldkatalog. Praxistipps für die Straßenkontrolle
- Fahrerkarte, Ausweis und Fahrzeugpapiere griffbereit halten.
- Manuelle Nachträge zeitnah und korrekt eintragen — nicht erst bei der Kontrolle.
- Bei technischen Störungen des Tachographen den Ausdruck anfertigen und handschriftlich ergänzen.
- Ruhig und kooperativ bleiben; bei Unklarheiten das Recht auf Äußerung im Anhörungsverfahren nutzen.
Häufige Fragen zur Kontrolle
Was gilt seit 2025 bei der Mitführungspflicht?
Nachzuweisen sind der laufende Tag plus die vorausgehenden 56 Kalendertage. Die Verdopplung von 28 auf 56 Tage gilt seit dem 31. Dezember 2024.
Haftet nur der Fahrer oder auch der Unternehmer?
In vielen Fällen beide. Der Unternehmer trägt eine eigene Verantwortung für Einsatzplanung, Auslesen und Archivierung der Daten und wird bei Organisationsmängeln separat belangt.
Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?
Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung per Einspruch. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab — im Zweifel hilft anwaltliche Beratung.
Verstöße vermeiden — vorher rechnen
Wer Touren mit korrekten Pausen und Ruhezeiten plant, hat bei der Kontrolle nichts zu befürchten. Unser Rechner erstellt den kompletten Tagesplan — kostenlos und ohne Anmeldung.
→ Zum LenkzeitrechnerRechtsquellen: VO (EU) Nr. 165/2014 (Fahrtenschreiber, Art. 36 – Mitführungspflicht) · VO (EU) 2020/1054 (Mobilitätspaket I) · Fahrpersonalgesetz (FPersG) · Fahrpersonalverordnung (FPersV) · Bußgeldkatalog (BKatV). Verbindlich sind die Fassungen auf
eur-lex.europa.eu und
gesetze-im-internet.de/fpersv. Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.