Alles, was Fahrer und Disponenten zur EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wissen müssen — Tageslenkzeit, Wochen- und Doppelwochenlenkzeit, Pflichtpausen, Ruhezeiten und die Regeln des Mobilitätspakets, aktuell und mit praktischen Beispielen.
Die Verordnung gilt EU-weit einheitlich für Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 Tonnen und zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen. Wer die Grenzwerte kennt, plant Touren rechtssicher, vermeidet Bußgelder und Punkte und erhöht die Verkehrssicherheit.
→ Zum kostenlosen LenkzeitrechnerDie häufigste Fehlerquelle in der Praxis ist die Verwechslung dieser vier Zeitarten. Nur wer sie sauber trennt, plant korrekt:
| Zeitart | Was zählt dazu | Geregelt in |
|---|---|---|
| Lenkzeit | Reine Fahrzeit am Steuer, auch im Stau | VO 561/2006 |
| Arbeitszeit | Lenken + Be-/Entladen, Wartung, Reinigung, Papierkram | ArbZG / FPersV |
| Bereitschaftszeit | Wartezeiten mit im Voraus bekannter Dauer (z. B. an der Rampe) | FPersV |
| Ruhezeit / Pause | Freie Zeit ohne jede Arbeitspflicht | VO 561/2006 |
Für die Grenzwerte auf dieser Seite (9 h, 56 h, 90 h) zählt ausschließlich die Lenkzeit. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (max. 60 Stunden in einer Einzelwoche) ergibt sich zusätzlich aus dem Arbeitszeitrecht und ist davon unabhängig.
Die Tageslenkzeit ist die gesamte Lenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Nur reine Fahrzeit zählt — Ladezeiten, Wartezeiten und Pausen bleiben außen vor. Die beiden 10-Stunden-Tage müssen nicht am Stück liegen und werden pro Kalenderwoche gezählt.
| Tag | Lenkzeit | Zulässig? |
|---|---|---|
| Montag | 9 Stunden | ✓ Ja |
| Dienstag | 10 Stunden (1. Verlängerung) | ✓ Ja |
| Mittwoch | 10 Stunden (2. Verlängerung) | ✓ Ja |
| Donnerstag | 10 Stunden (3. Verlängerung) | ✗ Nein — max. 2×/Woche |
Die Pause kann auch aufgeteilt werden: zuerst mindestens 15 Minuten, danach mindestens 30 Minuten — die Reihenfolge ist zwingend. Nach einer vollständigen Pause beginnt ein neuer Lenkzeitblock von bis zu 4,5 Stunden. Alle Details, Beispiele und Sonderfälle finden Sie auf unserer Seite Pausenrechner.
Auch wenn in einer einzelnen Woche 56 Stunden erlaubt sind, dürfen es über zwei aufeinanderfolgende Wochen zusammen höchstens 90 Stunden sein. Nach einer „Maximalwoche" mit 56 Stunden bleiben in der Folgewoche also nur noch 34 Stunden. Disponenten müssen diese Grenze über den Wochenwechsel hinaus im Blick behalten — ein häufig übersehener Punkt.
| Woche | Lenkzeit | Doppelwoche gesamt | Status |
|---|---|---|---|
| KW 13 | 56 h (Maximum) | 56 h | ✓ OK |
| KW 14 | 34 h | 90 h | ✓ Am Limit |
| KW 14 | 35 h | 91 h | ✗ Überschreitung |
Innerhalb von 24 Stunden nach Dienstbeginn ist eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Sie darf höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzt werden (Art. 8 Abs. 4); ein Ausgleich ist dafür nicht nötig. Alternativ kann die tägliche Ruhezeit geteilt werden — in einen ersten Abschnitt von mindestens 3 Stunden und einen zweiten von mindestens 9 Stunden (zusammen also mindestens 12 Stunden).
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden. Sie kann jede zweite Woche auf 24 Stunden reduziert werden; die Differenz muss dann innerhalb von drei Wochen als Ausgleichsruhezeit nachgeholt werden (Art. 8 Abs. 6).
Mit dem Mobilitätspaket I (VO (EU) 2020/1054, in Kraft seit 20. August 2020) wurden mehrere Punkte verschärft oder klargestellt:
Die EU VO 561/2006 gilt für:
Ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, Fahrzeuge der Streitkräfte, von Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz, Fahrzeuge für nichtgewerbliche Güterbeförderung bis 7,5 t sowie bestimmte Spezialfahrzeuge (Art. 3 und Art. 13 VO 561/2006). Seit 1. Juli 2026 werden zudem leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr schrittweise einbezogen — hier lohnt der Blick in die jeweils aktuelle Fassung.
Ja. Solange der Fahrer am Steuer sitzt und der Verkehr fließt oder stockt, gilt die Zeit als Lenkzeit — auch bei Stillstand im Stau, sofern keine echte Pause eingelegt wird.
Nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt. Innerhalb der sogenannten Handwerkerregelung gibt es zudem Ausnahmen für nichtgewerbliche Fahrten in einem begrenzten Umkreis.
Verstöße werden nach dem Bußgeldkatalog geahndet — sowohl beim Fahrer als auch beim Unternehmer. Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Bußgeldkatalog.
Unser kostenloser Rechner berücksichtigt automatisch Pausen, verkürzte Ruhezeiten und die 10-Stunden-Verlängerung und erstellt deinen kompletten Tagesplan — kostenlos, ohne Anmeldung.
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