LenkzeitRechner.deLKW Lenkzeiten

LKW Lenkzeiten 2026

Alles, was Fahrer und Disponenten zur EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wissen müssen — Tageslenkzeit, Wochen- und Doppelwochenlenkzeit, Pflichtpausen, Ruhezeiten und die Regeln des Mobilitätspakets, aktuell und mit praktischen Beispielen.

Die Verordnung gilt EU-weit einheitlich für Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 Tonnen und zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen. Wer die Grenzwerte kennt, plant Touren rechtssicher, vermeidet Bußgelder und Punkte und erhöht die Verkehrssicherheit.

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Lenkzeit, Arbeitszeit, Bereitschaft, Ruhezeit — die vier Begriffe

Die häufigste Fehlerquelle in der Praxis ist die Verwechslung dieser vier Zeitarten. Nur wer sie sauber trennt, plant korrekt:

ZeitartWas zählt dazuGeregelt in
LenkzeitReine Fahrzeit am Steuer, auch im StauVO 561/2006
ArbeitszeitLenken + Be-/Entladen, Wartung, Reinigung, PapierkramArbZG / FPersV
BereitschaftszeitWartezeiten mit im Voraus bekannter Dauer (z. B. an der Rampe)FPersV
Ruhezeit / PauseFreie Zeit ohne jede ArbeitspflichtVO 561/2006

Für die Grenzwerte auf dieser Seite (9 h, 56 h, 90 h) zählt ausschließlich die Lenkzeit. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (max. 60 Stunden in einer Einzelwoche) ergibt sich zusätzlich aus dem Arbeitszeitrecht und ist davon unabhängig.

Tageslenkzeit: 9 Stunden, zweimal pro Woche 10 Stunden

Grundregel: maximal 9 Stunden Lenkzeit pro Tag.
Ausnahme: bis zu 10 Stunden — aber höchstens zweimal pro Woche (Art. 6 Abs. 1).

Die Tageslenkzeit ist die gesamte Lenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Nur reine Fahrzeit zählt — Ladezeiten, Wartezeiten und Pausen bleiben außen vor. Die beiden 10-Stunden-Tage müssen nicht am Stück liegen und werden pro Kalenderwoche gezählt.

Beispiel: 10-Stunden-Verlängerung über die Woche

TagLenkzeitZulässig?
Montag9 Stunden✓ Ja
Dienstag10 Stunden (1. Verlängerung)✓ Ja
Mittwoch10 Stunden (2. Verlängerung)✓ Ja
Donnerstag10 Stunden (3. Verlängerung)✗ Nein — max. 2×/Woche

Pflichtpause: 45 Minuten nach 4,5 Stunden

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten Pflicht (Art. 7).

Die Pause kann auch aufgeteilt werden: zuerst mindestens 15 Minuten, danach mindestens 30 Minuten — die Reihenfolge ist zwingend. Nach einer vollständigen Pause beginnt ein neuer Lenkzeitblock von bis zu 4,5 Stunden. Alle Details, Beispiele und Sonderfälle finden Sie auf unserer Seite Pausenrechner.

Wochen- und Doppelwochenlenkzeit: 56 und 90 Stunden

Wochenlenkzeit: max. 56 Stunden (Art. 6 Abs. 2)
Doppelwoche (2 Wochen): max. 90 Stunden (Art. 6 Abs. 3)

Auch wenn in einer einzelnen Woche 56 Stunden erlaubt sind, dürfen es über zwei aufeinanderfolgende Wochen zusammen höchstens 90 Stunden sein. Nach einer „Maximalwoche" mit 56 Stunden bleiben in der Folgewoche also nur noch 34 Stunden. Disponenten müssen diese Grenze über den Wochenwechsel hinaus im Blick behalten — ein häufig übersehener Punkt.

Beispielrechnung Doppelwoche

WocheLenkzeitDoppelwoche gesamtStatus
KW 1356 h (Maximum)56 h✓ OK
KW 1434 h90 h✓ Am Limit
KW 1435 h91 h✗ Überschreitung

Ruhezeiten: täglich 11 Stunden, wöchentlich 45 Stunden

Tägliche Ruhezeit

Innerhalb von 24 Stunden nach Dienstbeginn ist eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Sie darf höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzt werden (Art. 8 Abs. 4); ein Ausgleich ist dafür nicht nötig. Alternativ kann die tägliche Ruhezeit geteilt werden — in einen ersten Abschnitt von mindestens 3 Stunden und einen zweiten von mindestens 9 Stunden (zusammen also mindestens 12 Stunden).

Wöchentliche Ruhezeit

Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden. Sie kann jede zweite Woche auf 24 Stunden reduziert werden; die Differenz muss dann innerhalb von drei Wochen als Ausgleichsruhezeit nachgeholt werden (Art. 8 Abs. 6).

Wichtig: Die reguläre wöchentliche Ruhezeit (45 h) darf nicht im Fahrzeug verbracht werden (Art. 8 Abs. 8). Bei Verstoß drohen dem Fahrer bis zu 60 € und dem Unternehmer bis zu 500 € pro Fall; der gesetzliche Rahmen reicht bei schweren Verstößen bis zu 30.000 € (§ 8a FPersG). Mehr dazu unter Ruhezeiten.

Mobilitätspaket I: das hat sich seit 2020 geändert

Mit dem Mobilitätspaket I (VO (EU) 2020/1054, in Kraft seit 20. August 2020) wurden mehrere Punkte verschärft oder klargestellt:

  • Kabinenschlafverbot: Das Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, ist nun ausdrücklich im Gesetzestext verankert (Art. 8 Abs. 8) — der Arbeitgeber trägt die Kosten einer geeigneten Unterkunft.
  • Rückkehrpflicht: Fahrer müssen die Möglichkeit erhalten, regelmäßig (in der Regel innerhalb von vier Wochen) an den Betriebssitz oder Wohnort zurückzukehren.
  • Fahrzeug-Rückkehr: Fahrzeuge sollen spätestens alle acht Wochen zum Betriebssitz zurückkehren (Art. 8 Abs. 8a).
  • Fähr- und Zugausnahme: Bei Fähr- oder Zugüberfahrten darf die reguläre Wochenruhezeit unter bestimmten Bedingungen zweimal unterbrochen werden.
  • Intelligenter Tachograph: Für Neufahrzeuge ist der Smart Tachograph der zweiten Generation vorgeschrieben; Bestandsfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr werden schrittweise nachgerüstet.

Für wen gelten die Lenkzeiten?

Die EU VO 561/2006 gilt für:

  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (inkl. Anhänger).
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz.

Ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, Fahrzeuge der Streitkräfte, von Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz, Fahrzeuge für nichtgewerbliche Güterbeförderung bis 7,5 t sowie bestimmte Spezialfahrzeuge (Art. 3 und Art. 13 VO 561/2006). Seit 1. Juli 2026 werden zudem leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr schrittweise einbezogen — hier lohnt der Blick in die jeweils aktuelle Fassung.

Häufige Fehler in der Praxis

  • Ladezeit als Pause gewertet. Be- und Entladen ist Arbeitszeit — es unterbricht die Lenkzeit nicht.
  • Dritte 10-Stunden-Fahrt. Die Verlängerung auf 10 Stunden ist strikt auf zweimal pro Woche begrenzt.
  • Doppelwoche vergessen. Nach 56 Stunden in einer Woche bleiben in der Folgewoche nur 34 Stunden.
  • Wochenruhe in der Kabine. Die reguläre 45-Stunden-Ruhe darf nicht im Fahrzeug verbracht werden.
  • Fehlende manuelle Nachträge. Tätigkeiten ohne Fahrzeugbewegung müssen am Tachographen korrekt eingestellt werden.

Häufige Fragen zu LKW-Lenkzeiten

Zählt Stehen im Stau als Lenkzeit?

Ja. Solange der Fahrer am Steuer sitzt und der Verkehr fließt oder stockt, gilt die Zeit als Lenkzeit — auch bei Stillstand im Stau, sofern keine echte Pause eingelegt wird.

Gilt die Verordnung auch für Handwerker-Fahrzeuge?

Nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt. Innerhalb der sogenannten Handwerkerregelung gibt es zudem Ausnahmen für nichtgewerbliche Fahrten in einem begrenzten Umkreis.

Was passiert bei einem Verstoß?

Verstöße werden nach dem Bußgeldkatalog geahndet — sowohl beim Fahrer als auch beim Unternehmer. Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Bußgeldkatalog.

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