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Lenk- und Ruhezeiten nach EU VO 561/2006 einfach und schnell berechnen — kostenlos, ohne Anmeldung.

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Lenkzeiten und Ruhezeiten nach EU VO 561/2006 — kompakt erklärt

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer im Straßengüterverkehr und Personenverkehr. Sie gilt für alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sowie für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen. Die Verordnung dient dem Schutz der Fahrer, der Verkehrssicherheit und dem fairen Wettbewerb im Transportgewerbe.

Tageslenkzeit: Maximal 9 Stunden

Ein Fahrer darf täglich höchstens 9 Stunden lenken. An zwei Tagen pro Woche darf die Tageslenkzeit auf 10 Stunden verlängert werden (Art. 6 Abs. 1). Die Tageslenkzeit ist die Gesamtlenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Nur reine Fahrzeit zählt — Ladezeiten, Wartezeiten und Pausen sind nicht inbegriffen.

Pflichtpause nach 4,5 Stunden Lenkzeit

Nach spätestens 4 Stunden 30 Minuten ununterbrochener Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden (Art. 7). Alternativ kann die Pause aufgeteilt werden: zuerst mindestens 15 Minuten, danach mindestens 30 Minuten — diese Reihenfolge ist zwingend vorgeschrieben. Während der Pause darf keine andere Arbeit verrichtet werden.

Wochen- und Doppelwochenlenkzeit

Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten (Art. 6 Abs. 2). In zwei aufeinanderfolgenden Wochen sind maximal 90 Stunden zulässig (Art. 6 Abs. 3). Das bedeutet: Nach einer Woche mit 56 Stunden Lenkzeit dürfen in der Folgewoche höchstens 34 Stunden gefahren werden. Disponenten müssen diese Grenze bei der Tourenplanung berücksichtigen.

Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten

Innerhalb von 24 Stunden muss eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (Art. 8 Abs. 2). Diese kann maximal dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzt werden. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden. Jede zweite Woche kann sie auf 24 Stunden reduziert werden — die Differenz muss innerhalb von drei Wochen nachgeholt werden.

Wichtig: Die reguläre wöchentliche Ruhezeit (45h) darf nicht im Fahrzeug verbracht werden (Art. 8 Abs. 8). Bei Verstoß drohen dem Unternehmer Bußgelder bis zu 500 €.

Praxistipps für Berufskraftfahrer

📱
Digitaler Tachograph

Der digitale Tachograph zeichnet Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten automatisch auf. Prüfen Sie täglich die Aufzeichnungen und korrigieren Sie bei Bedarf manuell.

📋
Tourenplanung

Planen Sie Ihre Route so, dass Pflichtpausen an Rastplätzen oder Autohöfen möglich sind. Berücksichtigen Sie Staus und Wartezeiten bei der Zeitkalkulation.

⚖️
Kontrollen & Nachweise

Bei Straßenkontrollen müssen die Fahrerkarte und Ausdrucke der letzten 28 Tage vorgelegt werden. Fehlende Nachweise können sofort geahndet werden.

💶
Bußgelder vermeiden

Überschreitungen der Lenkzeit kosten den Fahrer 60–250 € und den Unternehmer 280–500 €. Bei Manipulation des Tachographen drohen bis zu 2.000 € für den Unternehmer.

Beispielrechnung: Typischer Fahrtag

Ein LKW-Fahrer startet um 06:00 Uhr und plant 8 Stunden Lenkzeit. So könnte sein Tagesplan nach EU VO 561/2006 aussehen:

UhrzeitAktivitätLenkzeit gesamt
06:00Fahrtbeginn0h
10:30Pflichtpause 45 min (nach 4,5h)4h 30min
11:15Weiterfahrt4h 30min
14:45Ziel erreicht — 8h gelenkt8h 00min
14:45Tagesruhezeit beginnt (mind. 11h)
01:45+Früheste nächste Fahrt möglich

Nutzen Sie unseren Rechner oben, um Ihren eigenen Tagesplan mit individuellen Werten zu berechnen. Der Rechner berücksichtigt automatisch geteilte Pausen, verkürzte Ruhezeiten und 10-Stunden-Verlängerungen.

Häufige Fragen

Bußgeldkatalog: Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten

Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften werden sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer geahndet. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Hier die wichtigsten Fälle nach dem Bußgeldkatalog (BKatV) und dem Fahrpersonalgesetz (FPersG):

VerstoßFahrerUnternehmerRechtsgrundlage
Tageslenkzeit 1–2h überschritten60 €280 €Art. 6 VO (EG) 561/2006
Tageslenkzeit über 2h überschritten250 €500 €Art. 6 VO (EG) 561/2006
Wochenlenkzeit bis 3h überschritten60 €280 €Art. 6 Abs. 2 VO (EG) 561/2006
Wochenlenkzeit über 3h überschritten250 €500 €Art. 6 Abs. 2 VO (EG) 561/2006
Doppelwoche 90h überschritten250 €500 €Art. 6 Abs. 3 VO (EG) 561/2006
Fahrtunterbrechung nicht eingelegt30 €150 €Art. 7 VO (EG) 561/2006
Pause zu kurz (< 45 min)30 €150 €Art. 7 VO (EG) 561/2006
Tagesruhezeit bis 1h unterschritten30 €150 €Art. 8 VO (EG) 561/2006
Tagesruhezeit über 1h unterschritten60 €280 €Art. 8 VO (EG) 561/2006
Wöchentliche Ruhezeit unterschritten60 €280 €Art. 8 Abs. 6 VO (EG) 561/2006
Reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug60 €500 €Art. 8 Abs. 8 VO (EG) 561/2006
Fahrerkarte nicht mitgeführt250 €500 €§ 8 FPersG
Tachograph manipuliert500 €2.000 €§ 23 FPersV

Alle Angaben ohne Gewähr · Quelle: FPersG, BKatV, EU VO 561/2006

Für wen gelten die Lenk- und Ruhezeitvorschriften?

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrersitz)

Ausgenommen sind unter anderem: Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, Fahrzeuge der Streitkräfte, Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz, Fahrzeuge für nichtgewerbliche Güterbeförderung sowie bestimmte Spezialfahrzeuge (Art. 3 und 13 VO 561/2006).

Seit dem Mobilitätspaket I (August 2020) gelten verschärfte Regeln für die Durchsetzung, darunter Smart-Tachographen der zweiten Generation und strengere Kontrollen der Wochenruhezeiten.

Rechtsgrundlagen

→ eur-lex.europa.eu – VO (EG) 561/2006

→ gesetze-im-internet.de/fpersv – Fahrpersonalverordnung

→ bmv.de – Mobilitätspaket I (ab 08/2020)

⚠ Unverbindliche Berechnung. Kein Ersatz für den digitalen Tachographen oder Rechtsberatung.

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